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Grundschule Radbruch

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Elternsprecher

Klassenelternschaft

Die Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Für jede Klasse werden von der Klassenelternschaft eine Vorsitzende und eine Stellvertretung für je zwei Schuljahre gewählt. Die Wahlen finden in der 1. und in der 3. Klasse statt. Die Klassenelternschaftsvorsitzenden sind Vertreter in Klassenkonferenzen. 

Die Aufgaben der Klassenelternschaftsvorsitzenden ergeben sich aus § 96 NSchG.