Skip to content

Grundschule Radbruch

Gemeinsam erforschen und entdecken

Schulvorstand

An Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/-in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) sowie der Erziehungsberechtigten zusammen.

Der Schulvorstand hat die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in §38a Abs. 3 NSchG festgelegt.

Der Schulvorstand entscheidet u.a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule.

Die wichtigsten Antworten und Fragen zum Schulvorstand sind auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de zu finden.